Urlaubszeit ist Reise(pass)zeit

  • 21 Juli 2023

Häufig bemerkt man erst, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen ist, wenn man diesen dringend benötigt.

Daher sollte rechtzeitig vor Beginn der Urlaubszeit, die Gültigkeit von Reisepass oder Personalausweis überprüft werden.

Denn einige Länder gewähren die Einreise nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die aktuellen Einreisebestimmungen in die jeweiligen Länder, können Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de unter der Rubrik „Reise und Sicherheit“ abfragen.

 

Wir möchten Sie deswegen darüber informieren, welche Dokumente für die Beantragung erforderlich sind.

 

Personalausweis

– 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

– Ausweisdokument

– Geburts- oder Heiratsurkunde (ggf. mit Scheidungsvermerk)

– Gebühr in Höhe von 37,00 €; für Personen unter 24 Jahren 22,80 €

 

Reisepass

– 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

– Ausweisdokument

– Geburts- oder Heiratsurkunde (ggf. mit Scheidungsvermerk)

– Gebühr in Höhe von 60,00 €; für Personen unter 24 Jahren 37,50 €

 

In begründeten dringenden Fällen kann ein Express-Reisepass beantragt werden. Dieser liegt in der Regel nach 3 – 4 Werktagen zur Abholung im Bürgerbüro bereit und kostet 92,00 € bzw. 69,50 € bei Personen unter 24 Jahren.

 

Kinderreisepass (bis 12 Jahre)

– 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

– Geburtsurkunde

– ggf. bereits ausgestellten Kinderreisepass

– ggf. Einverständniserklärung

– Gebühr für Neuausstellung in Höhe von 13,00 € und für Verlängerungen / Aktualisierungen in Höhe von 6,00 €

 

Sollte kurzfristig ein Ausweisdokument benötigt werden, so können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

In Eilfällen können vorläufige, maschinenlesbare Personalausweise oder Reisepässe direkt vom Bürgerbüro ausgestellt werden. Der vorläufige Personalausweis kann mit einer Gültigkeit von bis 3 Monaten und der Reisepass mit der Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass darf nur ausgestellt werden, wenn ein Express-Reisepass nicht mehr möglich wäre.

 

Ein neues Ausweisdokument können Sie montags und mittwochs mit vorheriger Terminvereinbarung über unsere Homepage (www.vg-wartenberg.de) beantragen. Dienstags, donnerstags und freitags können Sie nach wie vor jederzeit während unserer Öffnungszeiten (08:00 – 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich 13:30 – 18:00 Uhr) vorsprechen.