Die Heimatzeitungen berichteten: Erdinger Anzeiger Moosburger Zeitung
Die Wasserversorgungsunternehmen haben entsprechenden Vorschriften, insbesondere die Regeln der Technik zu beachten. Dazu zählen auch die DVGW-Arbeitsblätter W 1050 (Vorsorgeplanung für Notstandsfälle) und GW 1200 (Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes). Somit ist jedes Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet,...
Die Abbuchung der Stromgebühren für das EVU Langenpreising und der Wasserverbrauchsgebühren für den Wasserzweckverband Berglerner Gruppe erfolgt ab sofort nicht mehr mittels Lastschrift, sondern mit dem SEPA-Verfahren. Rückfragen können wie gewohnt erfolgen Im Bereich...