Die Heimatzeitungen berichteten: Erdinger Anzeiger Moosburger Zeitung
Die Wasserversorgungsunternehmen haben entsprechenden Vorschriften, insbesondere die Regeln der Technik zu beachten. Dazu zählen auch die DVGW-Arbeitsblätter W 1050 (Vorsorgeplanung für Notstandsfälle) und GW 1200 (Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes). Somit ist jedes Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet,...