Bekanntmachung des erweiterten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wartenberg

  • 27 Juni 2025

Öffentliche Bekanntmachung;
Bekanntmachung des erweiterten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wartenberg

Der Marktgemeinderat Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung des Gewerbegebiets Thenn im Osten) einen erweiterten Beschluss gefasst. Neben bzw. anstelle einer Flächendarstellung als Sondergebiet für großflächig produzierendes Gewerbe (Beschluss vom 27.04.2023) soll auch ein uneingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung in Betracht kommen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplanes kann im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg während der üblichen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.wartenberg.de eingesehen werden.

Verfahrensart
Der Flächennutzungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Das bestehende Gewerbegebiet Thenn soll im Osten erweitert werden.

Zur Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung durch einen Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan mit dem Ziel der Darstellung von Gewerbeflächen geändert.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 20.06.2025

gez.

Christian Pröbst
Erster Bürgermeister