3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes Wartenberg
(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung)
Vom 18.03.2024
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Markt Wartenberg folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes Wartenberg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung) vom 24.01.2022 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg Nr. 4 vom 28.01.2022) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18.01.2024 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg Nr. 4 vom 02.02.2024) wird wie folgt geändert:
§7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „30,00“ durch die Angabe „42,00“ ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „55,00“ durch die Angabe „60,00“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.
Wartenberg, 18.03.2024
Markt Wartenberg
gez. Christian Pröbst
Erster Bürgermeister