3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Wartenberg

  • 15 April 2024

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes Wartenberg

(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung)

Vom 18.03.2024

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Markt Wartenberg folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes Wartenberg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung) vom 24.01.2022 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg Nr. 4 vom 28.01.2022) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18.01.2024 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg Nr. 4 vom 02.02.2024) wird wie folgt geändert:

§7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „30,00“ durch die Angabe „42,00“ ersetzt.

b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „55,00“ durch die Angabe „60,00“ ersetzt.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.

 

Wartenberg, 18.03.2024

Markt Wartenberg

 

gez. Christian Pröbst

Erster Bürgermeister