Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung Frauenstraße nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB

  • 26 Juli 2024

Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung Frauenstraße nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.07.2024 den Entwurf zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Frauenstraße“ gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Der Geltungsbereich der Satzung liegt nördlich der Frauenstraße und westlich der Wambachstraße. Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Lageplan rot umrandet.

Der Entwurf der Änderungssatzung mit Begründung trägt das Datum 07.06.2024.
Die Unterlagen sind vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen sind unter www.langenpreising.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o. g. Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 18.07.2024

gez.
Josef Straßer
Erster Bürgermeister

IBS Frauenstraße ä1 Begründung 2024-06-07
IBS Frauenstraße ä1 Plan 2024-06-07 
IBS Frauenstraße ä1 Differenzplan 2024-06-07 

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