Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Talstraße in Zustorf und Bereich Deutlmooser Straße Sportgelände) nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.02.2024 den Entwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Mit dem Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich der Talstraße und die Nachnutzung des Interims-Schulgebäudes an der Deutlmooser Straße vorbereitet werden.
Der Planentwurf trägt das Datum 06.09.2023 und die Begründung das Datum 07.02.2024.
Der Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in nachfolgenden Lageplänen ersichtlich, die Bestandteil der Bekanntmachung sind:
Bereich Talstraße in Zustorf:
Bereich Deutlmooser Straße am Sportgelände:
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 06.09.2023 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 07.02.2024 werden vom 11.03.2024 bis einschließlich 17.04.2024 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.langenpreising.de einsehbar sowie über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Flächennutzungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie ggf. aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitveröffentlicht:
Schutzgut | Art der Information |
Mensch | Beeinträchtigung von Gesundheit/Erholung durch Verkehr, gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzungen |
Tiere/ Pflanzen | Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten |
Boden | Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen |
Kultur- und Sachgüter | Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern |
Wasser | Informationen zu hydrogeologischen Verhältnissen; Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser |
Klima | Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen |
Landschaft | Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes |
Fläche | Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr |
Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen
Hinweis nach § 3 Abs. 3 BauGB:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 29.02.2024
gez.
Josef Straßer
Erster Bürgermeister
Datenschutz-Informationspflichten>>
FNP Langenpreising Begründung >>
FNP Langenpreising Plan>>
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt>>
SG 42-2 Immissionsschutzbehörde>>
Stellungnahme Wasserrechtsbehörde >>
Stellungnahme Amt für Landwirtschaft>>
Stellungnahme Handwerkskammer>>
SG 42-2 Landratsamt Bodenschutz>>
Stellungnahme Höhere Naturschutzbehörde>>
SG 42-1 Landratsamt Naturschutzbehörde>>
Stellungnahme Bayerischer Bauernverband>>
Stellungnahmen Flughafen München GmbH>>