15. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Langenpreising

  • 11 Januar 2018

Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanplanverfahren „Flächennutzungsplan Gemeinde Langenpreising, 15. Änderung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016 die Änderung des o.g. Bauleitplans beschlossen und in der Sitzung vom 29.08.2017 den Entwurf des Architekturbüros Pezold i.d.F. vom 24.08.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, und fünf Teilflächen umfasst:

Fläche A östlich der Prisostraße und westlich des Strogenkanals (Ausweisung eines Dorfgebiets), Fläche B am südlichen Ortsrand Langenpreising an der Prisostraße  (Ausweisung eines Wohngebiets und einer gemischten Baufläche), Fläche C nördlich des Gewerbegebiets Straßäcker und östlich der St2082 (Ausweisung eines Gewerbegebiets), Fläche D am westlichen Ortsrand Zustorf südlich der Oberen Römerstraße (Ausweisung eines Wohngebiets) und Fläche E am westlichen Ortsrand Langenpreising, südwestlich von der Deutlmooser Straße gelegen (Herausnahme eines Wohngebiets).

15 Ä FNP Lpr

 

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen liegen daher vom 22.01.2018 bis einschließlich 21.02.2018 im Dienstgebäude (Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 218) der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf ist zusätzlich unter www.bauplan.langenpreising.de einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Flächennutzungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitausgelegt:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch

Beeinträchtigung von Gesundheit/Erholung durch Emissionen (Lärm, Staub, Gerüche) durch Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr

Pflanzen und Tiere

Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten, insbesondere der der geschützten Arten Feldlerche und Wiesenschafstelze

Fläche

Umfang der Flächeninanspruchnahme

Boden

Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen

Wasser

Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser

Klima

Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen

Landschaft

Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

Kulturgüter

Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern

Allgemein

Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 05.01.2018

gez.
Dr. Peter P. Deimel
Erster Bürgermeister

>> 15. Änderung FNP Langenpreising – Planfassung

>> 15. Änderung FNP Langenpreising – Begründung

>> 15. Änderung FNP Langenpreising – Anlage 9.1 Schallschutz

>> 15. Änderung FNP Langenpreising – Anlage 9.2 Artschschutz