Öffentliche Bekanntmachung;
Genehmigung der 18.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (Bereiche WA und MD in Mitterlern sowie MD in Niederlern)
Mit Bescheid vom 27.02.2024 hat das Landratsamt Erding die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 219, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Berglern und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Gemeinde Berglern
Wartenberg, 15.03.2024
gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister