Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanplanverfahren „Sondergebiet Landwirtschaft“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 21 März 2022

Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.10.2019 die Aufstellung des o.g. Bauleitplans beschlossen und in der Sitzung vom 17.02.2022 den Entwurf des Architekturbüros Pezold i.d.F. vom 10.01.2022 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich der neuen Planung umfasst im Norden den Mittleren Isarkanal, im Osten und Westen landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden die Wartenberger Straße. Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lagenplan ersichtlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zudem aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen liegen daher vom 21.03.2022 bis einschließlich 20.04.2022 im

Rathaus Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, 2. Stock Bauamt, Zimmer 219
im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden (von – bis)
Montag – Freitag 8:00 – 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 13:30 – 18:00 Uhr für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann aufgrund der COVID-19-Pandemie nur einzeln oder von Personen erfolgen, die nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung dazu berechtigt sind, sich im öffentlichen Raum miteinander aufzuhalten. Dies gilt vorbehaltlich etwaiger rechtlicher Änderungen bzw. einer etwaigen Lockerung bestehender Beschränkungen.

Für die Einsichtnahme der Papierunterlagen wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bei der Gemeinde Langenpreising erbeten. Daher ist unter Telefonnummer 08762/7309-300 in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr ein Termin zu vereinbaren.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vg-wartenberg.de/berglern veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Bebauungsplanbegründung, dem Umweltbericht, Gutachten und Stellungnahmen verfügbar und werden ausgelegt:

  • Beeinträchtigungen von Gesundheit/Erholung durch landwirtschaftliche Emissionen (Lärm, Gerüche);
  • Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten;
  • Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen;
  • Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser;
  • Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen;
  • Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes;
  • Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern;
  • Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen;

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Berglern
Wartenberg, 28.02.2022

gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister

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