Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Am Rosenweg in Glaslern nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 18 Oktober 2024

Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Am Rosenweg in Glaslern nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.09.2024 den Entwurf zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Mit dem Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden im südwestlichen Ortsbereich von Glaslern vorbereitet werden.
Der Planentwurf und die Begründung tragen das Datum 26.09.2024

Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen Bereich von Glaslern auf Höhe der Straße Am Rosenweg. Der genaue Geltungsbereich der Änderung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung jeweils in der Fassung vom 26.09.2024 werden vom 21.10.2024 bis einschließlich 25.11.2024 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.berglern.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Flächennutzungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie ggf. aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitveröffentlicht:

Schutzgut Art der Information
Mensch Beeinträchtigung von Gesundheit/Erholung durch Lärm-, Staub-, Geruchs- und Abgasemissionen durch Verkehrsflughafen München und angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb
Tiere/ Pflanzen Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten
Boden Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, Ausschluss von Altlastenverdachtsflächen
Kultur- und Sachgüter Betroffenheit von Bodendenkmälern
Wasser Informationen zu hydrogeologischen Verhältnissen; Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser, Niederschlagswasserbeseitigung
Orts- und Landschaftsbild Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Klima Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen
Landschaft Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Fläche Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr

Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen

Hinweis nach § 3 Abs. 3 BauGB:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Berglern
Wartenberg, 07.10.2024

gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister

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