Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Berglern“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 13 August 2015

Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.02.2013 die Änderung des o.g. Bauleitplans beschlossen und in der Sitzung vom 29.07.2015 den Entwurf des Architekturbüros Pezold gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen daher während der Parteiverkehrszeiten vom 14.08.2015 bis einschließlich 14.09.2015 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf wird zusätzlich unter www.bauplan.berglern.de veröffentlicht und kann per E-Mail angefordert werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Begründung, dem Umweltbericht, dem Entwurf selbst, aus Stellungnahmen (und ggf. aus Gutachen, Konzepten sowie anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitausgelegt:

  • Beeinträchtigungen von Gesundheit/Erholung durch Emissionen (Lärm, Lichtemissionen, elektromagnetische Felder) durch die Photovoltaikanlage;
  • Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten, insbesondere der in den Erhaltungszielen des Europäischen Vogelschutzgebiets „Erdinger Moos” u.a. aufgeführten Vogelarten: Flussregenpfeifer, Blaukehlchen, Wasserralle, Teichrohrsänger, Kiebitz und Beutelmeise und deren Lebensräume;
  • Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen;
  • Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser;
  • Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima, Klimaschutzmaßnahmen;
  • Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes;
  • Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern;
  • Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Berglern
Wartenberg, 03.08.2015

gez.
Simon Oberhofer
Erster Bürgermeister