Musikförderpreis der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
-Duo- Trio- und Ensemblewettbewerb-
Präambel
Alle Bewerberinnen und Bewerber zum Musikförderpreis der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg müssen mit 1. Wohnsitz im Bereich der Gemeinden Berglern, Langenpreising oder Wartenberg gemeldet sein und dürfen zum Zeitpunkt des Vorspiels nicht älter als 18 Jahre sein. Für den Duo-Trio und Ensemblebereich sind darüber hinaus auch Schülerinnen und Schüler teilnahmeberechtigt, die ihren Wohnsitz außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft haben. Bei den Duos muss eine Person innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg wohnhaft sein, bei den Trios müssen zwei Personen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wohnhaft sein. Bei Ensembles muss der größere Teil der Teilnehmenden aus der Verwaltungsgemeinschaft stammen.
In den geraden Kalenderjahren (z.B. 2024) findet jeweils ein Solowettbewerb statt. In den ungeraden Kalenderjahren (z.B. 2025) findet ein Duo-Trio- und Ensemblewettbewerb statt.
Teilnahmebedingungen Duo- Triobesetzung und Ensemble
 Teilnehmen können alle Duos, Trios und Ensembles, die folgende Kriterien erfüllen:
Altersgruppen:
Die Teilnehmer*innen müssen einer der nachfolgenden Altersgruppen angehören
- Altersgruppe Ia:      bis   7 Jahre
- Altersgruppe Ib:   8 bis   9 Jahre
- Altersgruppe II: 10 bis 12 Jahre
- Altersgruppe III: 13 bis 15 Jahre
- Altersgruppe IV: 16 bis 19 Jahre
Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Geburtsdatum. Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Durchschnittsleiter, das nach den genauen Geburtsdaten der Teilnehmer*innen errechnet wird. Begleiter*innen für der Solo- und Ensemblewettbewerbe sind dabei nicht zu berücksichtigen.
Vorspielzeiten:
Die Vorspielzeit beträgt in den Altersgruppen:
- Ia und Ib: 3 – 6 Minuten
- II bis IV: 6 -16 Minuten
Die angegebene Vorspielzeit bezieht sich jeweils auf die Mindest- und Höchstvorspielzeit.
Zu spielen sind mindestens zwei Stücke aus unterschiedlichen Stilepochen (z.B. Renaissance, Barock, Klassik, Romantik, Neuzeit) mit unterschiedlichem Charakter, z.B. ein langsamer und ein schneller Satz. Die Stücke, die gespielt werden, sind mit der Anmeldung bekanntzugeben (Bezeichnung des Werkes, Komponist/Bearbeiter, Satzangabe/Tempo und Zeitdauer).
Zulassungsvoraussetzungen:
- Duos, Trios mit gleichen Instrumenten. Auch Klavier vierhändig, jedoch keine zwei oder drei Klaviere
- Duos, Trios mit verschiedenen Instrumenten
- Gesang im Duo, Trio und als Gesangsensemble
Bei den Duos muss mindestens einer der Teilnehmer*innen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg wohnhaft sein, bei den Trios müssen mindestens zwei Teilnehmer*innen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wohnhaft sein. Bei Ensembles muss der größere Teil der Teilnehmenden aus der Verwaltungsgemeinschaft stammen. Es dürfen keine elektronischen Instrumente verwendet werden.
Preise:
Jeder Teilnehmer*in erhält eine Urkunde.
Die 1. Preise sind mit € 100,- die 2. Preise mit € 75,- und die 3. Preise mit € 50,- dotiert. (Jeweils pro Duo, Trio oder Ensemble.)
Allgemeine Hinweise zum Musikförderpreis der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Wertungsspiel
Das öffentliche Wertungsspiel findet am Samstag, den 05. Juli 2025 ab 9.00 Uhr in der Aula der Marie-Pettenbeck-Schule, Zustorfer Str. 1, 85456 Wartenberg statt. Der genaue Ablaufplan wird den Teilnehmenden nach dem Anmeldeschluss zugesandt.
Die Bewertung der Teilnehmer*innen erfolgt in Anlehnung an die Kriterien des Wettbewerbes „Jugend Musiziert“. Es zählen u.a. Parameter wie musikalische Gestaltung, Zusammenspiel, rhythmische und spieltechnische Sicherheit.
- Preis: 23 – 25 Punkte
- Preis: 20 – 22 Punkte
- Preis: 17 – 19 Punkte
- mit Erfolg teilgenommen: 12 – 16 Punkte
- teilgenommen: Â Â bis 11 Punkte
Die unabhängige Jury setzt sich aus erfahrenen Musikpädagogen*innen zusammen und wird von der Verwaltungsgemeinschaft bestellt.
Preisträgerkonzert
Das Konzert der Preisträger findet am Freitag, den 11. Juli 2025 ab 19.00 Uhr in der Aula der Marie-Pettenbeck-Schule, Zustorfer Str. 1, 85456 Wartenberg statt. Beim Preisträgerkonzert musizieren alle 1. Preisträger. Alle Teilnehmenden erhalten hier ihre Urkunden.
Anschlusskonzepte
Für die Preisträger*innen werden nach Möglichkeit musikalische Anschlusskonzepte im Sinne einer besonderen musikalischen Förderung geschaffen. Anschlusskonzepte können z.B. die Mitwirkung in Blaskapellen, Streichergruppen oder z. B Volksmusikgruppen aus der Verwaltungsgemeinschaft sein. Auch die besondere Förderung über die Kreismusikschule durch die kostenfreie Aufnahme in ein Ensemble ist möglich. Die möglichen Anschlusskonzepte werden an die Preisträger im Nachgang herangetragen.
Anmeldeunterlagen
Anmeldeunterlagen sind im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft, 1. Stock, Zi.Nr. 112 bei Frau Möritz erhältlich oder stehen als Download zur Verfügung
Bitte Anmeldeschluss beachten!
Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 18. Juni 2025
Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Für alle nicht benannten Bereiche gelten die Regularien und Richtlinien von „Jugend musiziert“. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Wartenberg, den 27.02.2025
gez.
Josef Straßer
Gemeinschaftsvorsitzender