Information Masernschutzgesetz

  • 20 Februar 2020

Information Masernschutzgesetz

Mit Schreiben vom 21.01.2020 teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit, dass bereits zum 01.03.2020 das Masernschutzgesetz in Kraft treten wird. Ziel des Gesetzes ist, dass Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden.

Das Gesundheitsamt Erding teilte auf Nachfrage mit, dass die Handlungsanweisungen zur Umsetzung des Gesetzes seitens des Freistaates Bayern voraussichtlich erst Ende Februar 2020 zur Verfügung stehen werden.

Folgendes ist bereits bekannt:

Alle betroffenen Personen (bei Kindern deren Erziehungsberechtigte) müssen der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorlegen:

  • einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (z.B. in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht

oder

  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Detaillierte Informationen können auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html abgerufen werden.