Vollzug der Wassergesetze

  • 09 Mai 2017

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Feldbewässerung aus dem Brunnen auf der Flurnummer 3752 Gemarkung Langenpreising durch Herrn Albert Riedl, Moosburger Str. 16 a, 85459 Berglern

 

Herr Albert Riedl hat mit Unterlagen vom 10.02.2017 Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das o.g. Vorhaben gestellt.

Für das Vorhaben war gemäß § 3 c UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 13.5.2 im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da hierdurch keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 UVPG, öffentlich bekannt gemacht.

Weitere Auskünfte zu dem Vorhaben können beim Landratsamt Erding,
Hofmarkplatz 2, 85435 Erding, Sachgebiet 42-2/Wasserrecht, Tel. 08122/58-1229 eingeholt werden.