Inkrafttreten des Bebauungsplans „Östlich Strogenflutkanal I, 12. beschleunigte Änderung“

  • 22 März 2017

Der Gemeinderat Langenpreising hat in öffentlicher Sitzung vom 07.02.2017 den o.g. Bebauungsplan – i.d.F. des Entwurfs vom 23.01.2017 des Architekturbüros Pezold – nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft, vgl. § 10 Abs. 3 BauGB. Der Geltungsbereich (Begrenzung des Geltungsbereichs im Osten durch die Straße am Wasserstuhl, im Süden durch die Plattachmühlstraße und im Westen durch den Strogenkanal) ist im nachfolgenden Lageplan durch die Umrandung sichtbar markiert.

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Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB während der Parteiverkehrszeiten im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft (Bauamt, Zimmer 103) und im Internet unter www.bauplan.langenpreising.de sowie zeitnah über den BayernAtlas eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen

zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 16.03.2017

gez.
Dr. Peter P. Deimel
Erster Bürgermeister