Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Talstraße nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • 10 März 2024

Öffentliche Bekanntmachung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Talstraße nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Langenpreising hat zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.02.2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Talstraße für ein Wohngebiet gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im westlichen Bereich des Ortsteils Zustorf, westlich der Talstraße und nördlich der Oberen Römerstraße. Der Geltungsbereich ist im nachfolgendem Lageplan ersichtlich.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 22.01.2024 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 26.02.2024 liegen vom 11.03.2024 bis einschließlich 17.04.2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind auch im Internet unter www.langenpreising.de veröffentlicht und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 29.02.2024

gez.
Josef Straßer
Erster Bürgermeister

Bebauungsplan Talstraße Plan >>
Bebauungsplan Talstraße Begründung >>
Datenschutz-Informationspflichten >>