Öffentliche Bekanntmachung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „7. Änderung des Flächennutzungsplanes“ (Sondergebiet Windenergieanlage) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.05.2023 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden durchzuführen. Dazu wurde die Entwurfsplanung mit Datum 17.05.2023 gebilligt.
Der Geltungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich über eine Fläche von 5,2 ha im Wald südöstlich der Ortschaft Auerbach. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 17.05.2023 sowie der Entwurf der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom 17.05.2023 liegen vom 19.06.2023 bis einschließlich 18.07.2023 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Zeit in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Wartenberg
Wartenberg, 30.05.2023
gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister