Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan „Zieglerweg“, 1. Änderung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB

  • 22 November 2023

Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan „Zieglerweg“, 1. Änderung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.11.2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zieglerweg“ gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt in einem Teilbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes, im Bereich Zieglerweg 15. Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung werden vom 04.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen dabei elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen sind unter www.wartenberg.de einsehbar.

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 14.11.2023

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

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