Öffentliche Bekanntmachung; Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Zieglerweg“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 17 März 2023

Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Zieglerweg“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Marktes Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.03.2023 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Der Planentwurf trägt das Datum 20.02.2023 und die Begründung das Datum 27.02.2023.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich nördlich des Zieglerweges und östlich der Heimstraße am östlichen Ortsrand von Wartenberg. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 20.02.2023 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 27.02.2023 liegen vom 27.03.2023 bis einschließlich 27.04.2023 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.wartenberg.de veröffentlicht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Bebauungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie ggf. aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitausgelegt:

 

Schutzgut Art der Information
Mensch Beeinträchtigung von Gesundheit/Erholung durch die Verkehrszunahme oder Überflutungen
Tiere/ Pflanzen Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten
Boden Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
Kultur- und Sachgüter Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern
Wasser Informationen zu hydrogeologischen Verhältnissen; Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser
Klima Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen
Landschaft Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Fläche Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr

Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Markt Wartenberg
Wartenberg, 09.03.2023

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

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