Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitzentrum“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 25 Oktober 2024

Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung des  Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitzentrum“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Marktes Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.10.2024 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Planentwurf trägt das Datum 27.08.2024 und die Begründung das Datum 14.10.2024.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung liegt im Bereich des Sport- und Freizeitzentrums an der Thenner Straße. Der Geltungsbereich der 4. Änderung ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 27.08.2024 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 14.10.2024 werden vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), können aber bei Bedarf auch in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Bebauungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie ggf. aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitveröffentlicht:

Schutzgut Art der Information
Mensch Beeinträchtigung von Gesundheit/Erholung durch geplante Nutzungen
Tiere/ Pflanzen Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten
Boden Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
Kultur- und Sachgüter Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern
Wasser Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser
Klima Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen
Landschaft Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Fläche Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr

Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 15.10.2024

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

BPL Sport-Freizeitzentrum ä4 Begründung 2024-10-14
BPL Sport-Freizeitzentrum ä4 Plan 2024-08-27
BPL Sport-Freizeitzentrum ä4 Differenzplan 2024-08-27

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:
Stellungnahme ROB Höhere Naturschutzbehörde Stellungnahme AELF Erding Stellungnahme WZV Berglerner Gruppe Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt München Stellungnahme LRA Wasserrecht Stellungnahme LRA Bodenschutz Stellungnahme LRA Naturschutz Stellungnahme LRA Immissionsschutz Stellungnahme ROB Höhere Landesplanungsbehörde