Änderungsbeschluss für die Bauleitplanung „Innenbereichssatzung Thenn – 1. Änderung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 16 Juni 2021

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.07.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Thenn beschlossen und in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.05.2021 den Entwurf des Architekturbüros Pezold gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Ortschaft Thenn und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich.

Der räumliche Geltungsbereich der zu ändernden Bauleitplanung kann im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer 219 während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising unter https://www.vg-wartenberg.de/wartenberg/ eingesehen werden.

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung liegen vom 28.06.2021 bis einschließlich 27.07.2021 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer 219 während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.vg-wartenberg.de/wartenberg/ veröffentlicht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Verfahrensart:
Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. 13 BauGB geändert.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Hinweis gem. § 13 Abs. 3 Satz 2 erfolgt hiermit.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Schaffung von Bauraum

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 07.06.2021

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

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