Wichtige Neuerungen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zum 01.01.2025

  • 10 Januar 2025

Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg möchte Sie darauf hinweisen, dass zum 01.01.2025 neue Regelungen in der Bayerischen Bauordnung getroffen wurden.

U. a.  ist nun entsprechend Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden, verfahrensfrei.
Es muss somit bei solchen Vorhaben weder ein Bauantrag noch ein sog. „Freisteller“ eingereicht werden.

Diese Vorhaben sind jedoch entsprechend Art. 57 Abs. 7 BayBO zwei Wochen vor Baubeginn, bei Nutzungsänderungen zwei Wochen vor Aufnahme der Nutzung in Textform gegenüber der Gemeinde anzuzeigen.

Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann entsprechend Art. 79 Abs. Satz 1 Nr. 14 BayBO mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auch bei einem verfahrensfreien Vorhaben nach Art. 57 BayBO sind entsprechend Art. 55 Abs. 2 BayBO die Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften gestellt werden, zu beachten.

Im Falle eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, bei Errichtung einer separaten Wohnung, müssen die entsprechenden Stellplätze nachgewiesen werden.
Ggf. trifft ein Bebauungsplan Regelungen über die Zulässigkeit von Dachgauben, die zu beachten sind und unter Umständen die Verfahrensfreiheit ausschließen bzw. einschränken.

Nach dem kommunalen Abgabenrecht werden mit Dachgeschossausbauten ggf. beitragspflichtige Tatbestände bezüglich Wasser und Abwasser entsprechend den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung der jeweiligen Gemeinde bzw. des Abwasserzweckverbands Erdinger Moos sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe geschaffen.

Unabhängig von der neuen baurechtlichen Anzeigepflicht besteht hier bereits die Verpflichtung zur Anzeige aus den jeweiligen Satzungen.

Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg bittet Sie darum um Vorlage der entsprechenden Anzeigen.

Für Rückfragen steht das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg telefonisch unter 08762/7309-300 oder per Email bauamt@vg-wartenberg.de gerne zur Verfügung.

Ihr

Bauamt der VG Wartenberg