Online-Terminvereinbarung

  • 16 Februar 2022

Online Terminvereinbarung im Bürgerbüro und Standesamt ab dem 01. März 2022

 

Das Rathaus ist weiterhin zu den üblichen Sprechzeiten (Mo – Fr 08:00 – 12:00 Uhr und Do 13:30 – 18:00 Uhr) geöffnet. Die Online Terminvereinbarung bietet für Sie vor allem die Möglichkeit, Wartezeiten zu vermeiden.

 

Für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (und auch für Sie) besteht ein weiterer Vorteil darin, dass bereits bekannt ist, wer einen Termin hat und aus welchem Anlass, so dass Ihr Antrag in vielen Fällen bereits vorbereitet werden kann. Des Weiteren werden Ihnen durch unsere Hinweise, die bei der Online Terminvereinbarung hinterlegt sind, mitgeteilt, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen.

 

Daher möchten wir Sie bitten, die Möglichkeit der Online Terminvereinbarung ab dem 01. März 2022 zu nutzen. Bereits ab dem 15. Februar 2022 wird die Online Funktion auf unserer Homepage freigeschaltet. So können Sie Ihren Termin bequem von daheim oder unterwegs buchen.

 

Sollte Ihr Anliegen dort nicht vorbelegt sein, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin beim jeweiligen Sachgebiet. Die Telefonnummern finden Sie ebenso unter www.vg-wartenberg.de

 

Eine Online-Terminvereinbarung ist auch über den untenstehenden QR-Code möglich:

 

 

Unsere Online-Terminvereinbarung finden Sie unter terminvereinbarung.vg-wartenberg.de

 

 

Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Rathaus seit dem 11. Januar 2022 nur unter Beachtung der 3G-Regelung möglich ist. Somit gilt neben der bestehenden FFP2-Maskenpflicht auch die Verpflichtung zum Nachweis

 

  • des vollständigen Impfschutzes oder
  • des Genesenenstatus oder
  • eines gültigen Antigen-Schnelltests (der max. 24 Stunden alt ist) bzw. eines PCR-Tests (gültig max. 48 Stunden).

 

Die 3G-Regelung wird durch den jeweiligen Ansprechpartner vor Ort bzw. im jeweiligen Amtszimmer, das aufgesucht wird, überprüft.

 

Personen, die wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssen vor Einlass ein entsprechendes Attest (im Original) vorzeigen, welches den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält.