Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

  • 08 September 2023

Am Sonntag, den 08.10.2023 finden die Wahlen für den 19. Bayerischen Landtag und den 17. Bezirkstag im Bezirk Oberbayern statt.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

• das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 8. Oktober 2005 oder früher),
• seit mindestens drei Monaten in Bayern bzw. im Regierungsbezirk ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten ohne eine Wohnung im Bundesgebiet zu haben (Wohnungsnahme oder Aufenthalt seit 8. Juli 2023 oder früher) und
nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Das Stimmrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Alle nach den genannten Kriterien stimmberechtigten Personen wurden von Amts wegen am 27. August 2023 (= bayernweiter Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) für die Landtagswahl in Bayern und die Bezirkswahl im Bezirk Oberbayern in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder – bei mehreren Wohnungen – mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Andere Stimmberechtigte werden ab dem 28. August 2023 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 17. September 2023 beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg gestellt werden. Eine Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg kommt beispielsweise bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bzw. Stadt in Betracht.

Deutsche, die im Ausland leben und keine Wohnung in Bayern innehaben, sind – anders als bei der Europawahl und der Bundestagswahl – bei der Landtags- und Bezirkswahl grundsätzlich nicht stimmberechtigt.

Wie erfahre ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Alle im Wählerverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 17. September 2023 eine Wahlbenachrichtigung.
Diese informiert Sie über den Wahltag und die Wahlzeit und bestätigt, dass Sie

• in das Wählerverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg eingetragen worden sind und
• in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stimmbezirk (Wahlraum) an der Landtags- bzw. der Bezirkswahl teilnehmen können.

Sollten Sie bis zum 17. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich – jedoch bis spätestens zum 6. Oktober 2023 – mit dem Wahlamt, Tel. 08762 / 7309 – 464, in Verbindung.

Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mit.

Briefwahl

Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Wer per Briefwahl wählen will, muss dies bis Freitag, 06. Oktober, 15.00 Uhr, in der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, Erdgeschoss, Zimmer 016, beantragen. Der Zugang ist barrierefrei.

Online: Mit Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes haben Sie auch unter Briefwahlantrag | Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (buergerservice-portal.de) die Möglichkeit die Unterlagen zu beantragen. Außerdem ist die Beantragung auch mittels QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist, möglich.

Per Post: Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen, wie bisher, mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) des Wahlbenachrichtigungsbriefes auf dem Postweg beantragt werden.

Persönliche (oder per Vollmacht) Beantragung und Abholung: Die Briefwahlunterlagen können auch im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Erdgeschoss, Zimmer 016, Marktplatz 8 abgeholt werden. Bei Bedarf kann auch dort der Wahlvorgang in einer Wahlkabine vollzogen werden. Die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.

Rückgabe der Wahlbriefe

Nachdem Sie gewählt haben, können Sie uns die roten Wahlbriefe per Post, Direkteinwurf im Rathaus-Briefkasten oder durch persönliche Abgabe im Rathaus zukommen lassen.

Die letzte Leerung des Rathaus-Briefkastens erfolgt am Wahlsonntag, 08. Oktober um 18.00 Uhr. Für eine zeitnahe Rückgabe der Wahlbriefe sind wir Ihnen dankbar.

Falls Sie die Wahlbriefe per Post versenden, achten Sie bitte darauf, die Wahlbriefe spätestens drei Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deuten Post einzuwerfen oder in einer Filiale abzugeben. Bitte planen Sie diese Zeit ein, falls Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen oder abgeben können.

Wir unterstützen Sie bei Fragen gerne unter 08762/7309-464 oder buergerbuero@vg-wartenberg.de.

Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Wahlamt