Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 45 bis 49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen.
Dieser Pflicht kommt das EVU Langenpreising mit nachfolgenden Dokumenten nach:
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 45 bis 49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen.
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