Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten auch weiterhin bezahlbar zu halten. Ein Kern dieser Maßnahmen ist die sogenannte „Strompreisbremse“.
Die Preisbremse gilt ab März 2023 auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar bis zum 31.12.2023.
Als Kundin und Kunde des EVU Langenpreising brauchen sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremse bei Ihren neuen Abschläge ab Monat März berücksichtigen. Bis Ende Februar werden wir Sie in einem Schreiben darüber informieren, wie sich die Entlastungen konkret auf Ihre Abschläge auswirken.
Für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauches übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über den sog. Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinausgehende kWh muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden:
Referenzpreis (brutto) pro Kilowattstunde: 40,00 Cent
Bis Ende Februar werden wir Sie in einem Schreiben darüber informieren, wie sich die Entlastungen konkret auf Ihre Abschläge auswirken.
Ihr EVU Langenpreising