Sehr geehrte Damen und Herren,
die Haushaltssatzung der Gemeinde Langenpreising für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Gemeinderates Langenpreising am 20.06.2023 beschlossen. Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Lt. § 4 der Haushaltssatzung werden die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betreibe (Grundsteuer A) 440 v. H.
b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.
- Gewerbesteuer 440 v. H.
Die geänderten Steuerbescheide wurden Ihnen Ende Juni postalisch zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Wartenberg, 07.07.2023
gez.
Josef Straßer, Erster Bürgermeister – Gemeinde Langenpreising