Start der artenschutzrechtlichen Vergrämungsmaßnahmen im geplanten Baugebiet “Bajuwarenhof Ost”
Im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet „Bajuwarenhof Ost“ am östlichen Ortsrand von Mitterlern muss die Gemeinde Berglern bis Ende Februar aus artenschutzrechtlichen Gründen Vergrämungsmaßnahmen auf dem künftigen Baugebietsareal durchführen.
Es werden zu diesem Zweck flächig 2 m hohe Stäbe in einem Abstand von 10 m zueinander aufgestellt. An der Spitze jedes Stabs wird ein ca. 1,5 m langes Flatterband befestigt.
Die Verteilung erfolgt auf dem gesamten Baufeld, ausgenommen eines Randbereichs von 25 m, damit nicht über die Baufeldgrenze hinaus vergrämt wird.
Die Flatterbänder bleiben auch während der Bauphase auf allen noch nicht bebauten Flächen bestehen.
Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich auf der derzeitigen Ackerfläche Bodenbrüter niederlassen.
Als Ausgleichsmaßnahme für die Bodenbrüter werden südlich der Eittinger Straße entsprechende Vorkehrungen zeitgleich getroffen.
Gemeinde Berglern
Wartenberg, 13.02.2025
gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister