Öffentliche Bekanntmachung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe- und Mischgebiet Mooslern“ nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.04.2024 einen Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst.
Mit dem Aufstellungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Autohauses mit Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für überwiegend betriebszugehörigen Mitarbeitern geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt im Bereich Mooslern, westlich der Staatsstraße St 2331. Der Geltungsbereich ist im nachfolgendem Lageplan dargestellt.
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 26.03.2024 und der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 01.07.2024 sowie ein Bodengutachten liegen vom 15.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind auch im Internet unter www.berglern.de veröffentlicht und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Berglern
Wartenberg, 04.07.2024
gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister
BPL GE Mooslern Bodengutachten 2022-04-14
BPL GE Mooslern Begründung 2024-07-01
BPL GE Mooslern Plan 2024-03-26
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