Öffentliche Bekanntmachung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich am Rosenweg) nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Berglern hat zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.01.2024 einen Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst.
Mit dem Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet vorbereitet werden.
Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Bereich westlich des Rosenweges am südwestlichen Ortsrand von Berglern. Der Geltungsbereich der 19. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich.
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 25.01.2024 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 liegen vom 14.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind auch im Internet unter www.berglern.de veröffentlicht und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Berglern
Wartenberg, 04.03.2024
gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister
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Anlage1 Schallschutz>>
Umweltbericht>>
19. Änderung Plan>>
19. Änderung Begründung>>