Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 03 November 2023

Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.10.2023 den Planentwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Planentwurf trägt das Datum 02.10.2023 und die Begründung das Datum 19.10.2023.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst den Bereich am östlichen Ortsrand von Mitterlern, südlich der Feldstraße und östlich der Bebauung Am Kleinfeld Ost. Zudem wurde ein Bereich am nördlichen Ortsausgang von Mitterlern an der Moosburger Straße und im Bereich Kratzeranger aufgenommen.

Der genaue Geltungsbereich der Änderung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 02.10.2023 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 19.10.2023 werden vom 13.11.2023 bis einschließlich 13.12.2023 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.berglern.de einsehbar.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Flächennutzungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie ggf. aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitveröffentlicht:

Schutzgut Art der Information
Mensch Beeinträchtigung von Gesundheit/Erholung durch die Verkehrszunahme, den Flughafen und landwirtschaftliche Nutzungen

Lage außerhalb der Lärmschutzzone des Flughafens München

Beeinträchtigung durch Lärm, Staub und Geruch durch Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

Tiere/ Pflanzen Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten, insbesondere Feldlerche, Schafstelze, Haus- und Feldsperling

Ortsrandeingrünung

Boden Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und fehlenden Altlastenverdachtsflächen
Kultur- und Sachgüter Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern
Wasser Informationen zu hydrogeologischen Verhältnissen; Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser, Beseitigung des Niederschlagswassers,

Ausschluss der Lage im Überschwemmungsgebiet und Wasserschutzgebiet

Klima Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen
Landschaft Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Fläche Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr

Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen

Hinweis nach § 3 Abs. 3 BauGB:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Gemeinde Berglern
Wartenberg, 24.10.2023

gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister

Datenschutz-Informationspflichten>>

FNP Berglern ä18 Plan>>
FNP Berglern ä18 Begründung>>
FNP Berglern ä18 Anhang Artenschutz>> 
Fachbeitrag spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)>>

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:

Stellungnahme Amt für Landwirtschaft>>  
Stellungnahme LRA Erding FB Bodenschutz und Wasserrecht>>
Stellungnahme Bayerischer Bauernverband>>
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt>>
Stellungnahme LRA Erding FB Naturschutz>>
Stellungnahme LRA Erding FB Immissionsschutz>>
Stellungnahme Flughafen München GmbH>>
Stellungnahme Abwasserzweckverband Erdinger Moos>>