Wassergesetze und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur vorübergehenden Freilegung von Grundwasser mit anschließender Wiederverfüllung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 235, 236, 238, 239/T, 240/T, der Gemarkung Berglern
Für das Vorhaben war gemäß § 5 UVPG im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da hierdurch keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Weitere Auskünfte zu dem Vorhaben können beim Landratsamt Erding, Freisinger Str. 67, 85435 Erding, Sachgebiet 42-2/Wasserrecht,
Tel. 08122/58-1209, eingeholt werden.
Erding, 02.05.2023
Landratsamt Erding
Sachgebiet Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz