Wahlberechtigung und -benachrichtigung – Wahllokale – Möglichkeiten der Beantragung

  • 23 September 2021

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mind. 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der Eintrag ins örtliche Wählerverzeichnis erfolgt automatisch, sofern Sie am 15.08.2021 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind. Personen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt in der Gemeinde anmelden, haben bis zum 05.09.2021 Zeit, sich in das hier geführte Wählerverzeichnis aufnehmen zu lassen.

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 05.09.2021 bei der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland einzureichen.

In der Zeit vom 06.09. – 10.09.2021 besteht für alle Wahlberechtigten die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.

Wahlbenachrichtigung, Wahllokale

Spätestens Anfang September erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post, auf welchem der zugeteilte Stimmbezirk vermerkt ist.

Bitte legen Sie zur Wahl einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) und möglichst Ihre Wahlbenachrichtigung vor. Die Wahl wird unter Einhaltung eines Hygieneschutzkonzeptes nach dem jeweiligen Infektionsgeschehen durchgeführt.

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, weil er krank ist, sich in Urlaub befindet oder sonst verhindert ist, kann den Weg der Briefwahl wählen.

Möglichkeiten der Beantragung 

– über den Postweg:

Sie können uns die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung per Post bzw. Einwurf in den Rathaus-Briefkasten zukommen lassen. Die Briefwahlunterlagen, inkl. Wahlschein senden wir Ihnen per Post zu.

ACHTUNG: Bitte Zustelldauer der Post berücksichtigen! Bei Postversand der Briefwahlunterlagen sollten uns die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens Dienstag, den 21.09.2021 vorliegen, um die rechtzeitige Zustellung bis zum Wahlsonntag zu garantieren.

– Web-Wahlschein über Bürgerserviceportal oder QR-Code

Auch für die diesjährige Wahl bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit des Online-Wahlscheinantrags. Sobald Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegt, können Sie die Wahlunterlagen über die Website www.buergerserviceportal.de/bayern/vgwartenberg unter dem Reiter „Briefwahl-Antrag“ oder bequem mit dem QR-Code, den Sie auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben finden, beantragen. Auch auf der Startseite der Gemeinde-Homepage ist eine Verlinkung zum Bürgerserviceportal zu finden.

ACHTUNG: Der Online-Antrag ist ebenfalls bis spätestens Donnerstag, den 23.09.2021 bis 12 Uhr zu stellen, da auch hier der Versand der Briefwahlunterlagen über den Postweg erfolgt.

Bei weiteren Fragen zum Web-Wahlschein oder für Meldungen technischer Probleme erreichen Sie die Gemeindeverwaltung unter Tel. 08762/ 7309-461.

– Persönliche (oder per Vollmacht) Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus

Die Briefwahlunterlagen können persönlich bzw. mit ausgefüllter schriftlicher Vollmacht (auf Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt) bis Freitag, den 24.09.2021, 18.00 Uhr im Rathaus, Zi.-Nr. 0.16 EG abgeholt werden. Bitte bringen Sie dafür Ihre auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung, sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) mit.

In Krankheitsfällen können die Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, den 25.09.2021 zwischen 10 Uhr und 12 Uhr und am Sonntag, den 26.09.2021 von 8 Uhr bis 15 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 08762/ 7309 – 470 im Rathaus, Zi.-Nr. 0.16 EG abgeholt werden.

Aus infektionsschutzrechtlicher Sicht, möchten wir Sie bitten, die Wahlunterlagen bevorzugt rechtzeitig schriftlich oder online zu beantragen und auf eine persönliche Vorsprache im Rathaus nach Möglichkeit zu verzichten.

– Rückgabe der Wahlbriefe:

Nachdem Sie gewählt haben, können Sie uns die roten Wahlbriefe wieder per Post, Direkteinwurf in den Rathaus-Briefkasten oder persönliche Abgabe im Rathaus zukommen lassen. Die letzte Leerung des Rathaus-Briefkastens erfolgt am Wahlsonntag um 18.00 Uhr. Für eine zeitnahe Rückgabe der Wahlbriefe sind wir Ihnen dankbar.