Straßenausbaubeiträge abschaffen!

  • 02 Februar 2018

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge; Klarstellung zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vom 02.02.2018

Wie kann man ein Volksbegehren besser unterstützen als durch die Auslage der Unterschriftenlisten? Gar nicht – unserer Meinung nach. Diese Art der Unterstützung ist den Gemeinden insbesondere aufgrund des Landeswahlgesetzes aber nicht möglich. Auch nicht, wenn der Gemeinderat mehrheitlich die aktive Unterstützung fordert und den Bürgermeister um Umsetzung gebeten hat. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Erding haben wir für die Verwaltungsgemeinschaft daher entschieden, dass die Listen nicht – wie ursprünglich im Mitteilungsblatt vom 02.02.2018 angekündigt – im Rathaus ausgelegt werden sollen. Um als Gemeinden die erforderliche Neutralität und Sachlichkeit zu wahren, werden wir Interessierte nur noch darauf verweisen, wo sie sich eintragen können. Wir bitten um Verständnis, dass wir dem Wunsch einiger Bürgerinnen und Bürger daher nicht nachkommen können.

Den Gemeinden ist die Unterstützung eines Volksbegehrens gesetzlich nicht möglich. Die Gemeinderäte dürfen aber zum Ausdruck bringen, wenn sie es für unverständlich halten, dass bayerische Bürger zur Kasse gebeten werden sollen, viele andere und insbesondere finanz- und wachstumsschwächere Gemeinden in der Bundesrepublik aber keine  Straßenausbaubeiträge erheben. Letzteres hat der Marktgemeinderat Wartenberg beispielsweise mit seinem Beschluss vom 13.12.2017 und mit seiner direkten Forderung an den Landtag getan.

 

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Manfred Ranft                                   Dr. Peter P. Deimel                                     Simon Oberhofer

Erster Bürgermeister                         Erster Bürgermeister                                   Erster Bürgermeister

Markt Wartenberg und                      Gemeinde Langenpreising                          Gemeinde Berglern

Gemeinschaftsvorsitzender