Schöffenwahl

  • 22 Februar 2018

Im Jahr 2018 finden bundesweit die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Nach §§ 30 und 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nehmen die Schöffen an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme teil wie die Berufsrichter mit denen sie ebenfalls gleichberechtigt über das Schicksal von Menschen mit zu entscheiden haben. Schöffen sind also keineswegs nur Beisitzer in Gerichtsverhandlungen – sie sind Richter und tragen damit eine hohe Verantwortung.
Für das Schöffenamt kann sich grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger, der zu Beginn des Jahres 2019 zwischen 25 und 70 Jahren alt ist bewerben.
Wer sich für das Schöffenamt interessiert, muss bereit sein, Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen. Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn sowie die Fähigkeit zu Kommunikation, Diskussion und Dialog sind weitere zentrale Anforderungen, um dieses Amt ausüben zu können.
Die Vorschlagslisten, die vorher in allen Gemeinden und Städten Bayerns ausgelegt waren werden erarbeitet und danach wird durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl getroffen.
Interessenten für das Schöffenamt können sich aus eigener Initiative um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben oder von dritten Personen vorgeschlagen werden.

Ihre Bewerbung bzw. Ihren Vorschlag können Sie uns gerne an info@berglern.de zumailen oder persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Zimmer Nr. 115 abgeben. Bewerbungen werden bis zum 01.Mai 2018 angenommen.

 

Bewerbung/Vorschlag für die Schöffenwahl

Informationen zum Schöffenamt

Schöffenbekanntmachung