Der PIN-Brief zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Bundespersonalausweises wird mit Antragstellungen ab dem 17.02.2025 vom Bürgerbüro an die antragstellende Person ausgehändigt. Der PIN-Brief wird demnach nicht mehr von der Bundesdruckerei direkt an die antragstellende Person gesendet.
Die Online-Ausweisfunktion wird weiterhin ab dem 16. Lebensjahr freigeschaltet. Für Kinder die während des Gültigkeitszeitraums das 16. Lebensjahr nicht vollenden, hat der PIN-Brief daher keine Relevanz.
Das Sperrkennwort ist künftig im Aushändigungsschreiben enthalten, welches mit der Aushängung des Personalausweises ausgestellt wird.
Wenn Sie Fragen zu der Umstellung des Prozesses haben, können Sie sich im Personalausweisportal (https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/pin-brief/pin-brief-node.html) informieren oder uns gerne kontaktieren.
Ihr Bürgerbüro