Musikförderperpreis VG Wartenberg

  • 10 März 2023

Musikförderpreis 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Duo- Triobesetzung und Ensemble

Richtlinie: 

Präambel

Alle Bewerberinnen und Bewerber zum Musikförderpreis der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg müssen mit 1. Wohnsitz im Bereich der Gemeinden Berglern, Langenpreising oder Wartenberg gemeldet sein und dürfen zum Zeitpunkt des Vorspiels nicht älter als 18 Jahre sein. Für den Duo-Trio- und Ensemblebereich sind darüber hinaus auch Schülerinnen und Schüler teilnahmeberechtigt, die ihren Wohnsitz außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft haben. Bei den Duos muss eine Person innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg wohnhaft sein, bei den Trios müssen zwei Personen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wohnhaft sein. Bei Ensembles muss der größere Teil der Teilnehmenden aus der Verwaltungsgemeinschaft stammen.

In den geraden Kalenderjahren (z.B. 2022) findet jeweils ein Solowettbewerb statt. In den ungeraden Kalenderjahren (z.B. 2023) findet ein Duo-Trio- und Ensemblewettbewerb statt.

Teilnahmebedingungen Duo- Triobesetzung und Ensemble

 Teilnehmen können alle Duos, Trios und Ensembles, die folgende Kriterien erfüllen:

Altersgruppen:

Die Teilnehmer*innen müssen einer der nachfolgenden Altersgruppen angehören

  • Altersgruppe Ia:      bis   7 Jahre
  • Altersgruppe Ib:   8 bis   9 Jahre
  • Altersgruppe II: 10 bis 12 Jahre
  • Altersgruppe III: 13 bis 15 Jahre
  • Altersgruppe IV: 16 bis 19 Jahre

Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Geburtsdatum. Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Durchschnittsalter, das nach den genauen Geburtsdaten der Teilnehmer*innen errechnet wird. Begleiter*innen für der Solo- und Ensemblewettbewerbe sind dabei nicht zu berücksichtigen.

Vorspielzeiten:

Die Vorspielzeit beträgt in den Altersgruppen:

  • Ia und Ib: 3 – 6 Minuten
  • II bis IV: 6 -16 Minuten

Die angegebene Vorspielzeit bezieht sich jeweils auf die Mindest- und Höchstvorspielzeit.

Zu spielen sind mindestens zwei Stücke aus unterschiedlichen Stilepochen (z.B. Renaissance, Barock, Klassik, Romantik, Neuzeit) mit unterschiedlichem Charakter, z.B. ein langsamer und ein schneller Satz. Die Stücke, die gespielt werden, sind mit der Anmeldung bekanntzugeben (Bezeichnung des Werkes, Komponist/Bearbeiter, Satzangabe/Tempo und Zeitdauer).

Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Duos, Trios mit gleichen Instrumenten. Auch Klavier vierhändig, jedoch keine zwei oder drei Klaviere
  2. Duos, Trios mit verschiedenen Instrumenten
  3. Gesang im Duo, Trio und als Gesangsensemble

Bei den Duos muss mindestens einer der Teilnehmer*innen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg wohnhaft sein, bei den Trios müssen mindestens zwei Teilnehmer*innen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wohnhaft sein. Bei Ensembles muss der größere Teil der Teilnehmenden aus der Verwaltungsgemeinschaft stammen. Es dürfen keine elektronischen Instrumente verwendet werden.

Preise:

Jeder Teilnehmer*in erhält eine Urkunde.
Die 1. Preise sind mit € 100,- die 2. Preise mit € 75,- und die 3. Preise mit € 50,- dotiert. (Jeweils pro Duo, Trio oder Ensemble.)

 Allgemeine Hinweise zum Musikförderpreis der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg

 

 Wertungsspiel

Das öffentliche Wertungsspiel findet am Samstag, den 01. Juli 2023 ab 9.00 Uhr in der Aula der Marie-Pettenbeck-Schule, Zustorfer Str. 1, 85456 Wartenberg statt. Der genaue Ablaufplan wird den Teilnehmenden nach dem Anmeldeschluss zugesandt.

Die Bewertung der Teilnehmer*innen erfolgt in Anlehnung an die Kriterien des Wettbewerbes „Jugend Musiziert“. Es zählen u.a. Parameter wie musikalische Gestaltung, Zusammenspiel, rhythmische und spieltechnische Sicherheit.

  1. Preis: 23 – 25 Punkte
  2. Preis: 20 – 22 Punkte
  3. Preis: 17 – 19 Punkte
  4. mit Erfolg teilgenommen: 12 – 16 Punkte
  5. teilgenommen:   bis 11 Punkte

Die unabhängige Jury setzt sich aus erfahrenen Musikpädagogen*innen zusammen und wird von der Verwaltungsgemeinschaft bestellt.

Preisträgerkonzert

Das Konzert der Preisträger findet am Sonntag, den 09. Juli 2023 um 17 Uhr im Wittelsbacher Saal (Alte Schule) statt. Beim Preisträgerkonzert musizieren alle 1. Preisträger. Alle Teilnehmenden erhalten hier ihre Urkunden.

Anmeldeunterlagen

Anmeldeunterlagen sind im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft, 1. Stock, Zimmer Nr. 112 erhältlich oder stehen als Download zur Verfügung: Anmeldeunterlagen Musikförderpreis 2023

Bitte Anmeldeschluss beachten!

Anmeldeschluss ist Freitag, der 16. Juni 2023

Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Für alle nicht benannten Bereiche gelten die Regularien und Richtlinien von „Jugend musiziert“. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Wartenberg, den 09.03.2023

gez.
Josef Straßer
Gemeinschaftsvorsitzender