Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 – 2028

  • 18 Januar 2023

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 – 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Interessenten (m/w/d), die am Amtsgericht Erding und Landgericht Landshut als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Erding schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen (m/w/d) benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Weitere Informationen rund um die Schöffenwahl und die Aufgaben der Schöffen (m/w/d) finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de oder https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)

bis zum 01.04.2023 bei Ihrer jeweiligen Gemeinde:

  1. Gemeinde Berglern – Ansprechpartnerin: Frau Bergmeier, Tel.: 08762/7309-150, E-Mail: info@berglern.de.
  1. Gemeinde Langenpreising – Ansprechpartnerin: Frau Schindlbeck, Tel.: 08762/7309-180, E-Mail: info@langenpreising.de.
  1. Markt Wartenberg – Ansprechpartnerin: Frau Möritz, Tel.: 08762/7309-121, E-Mail: info@wartenberg.de oder der
  1. Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg – Ansprechpartnerinnen: Frau Schmedemann-Fliegner, Tel.:08762/7309-450 und Frau Zwiebelhofer, Tel.:08762/7309-464, E-Mail: buergerbuero@vg-wartenberg.de.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung, bis zum 13.02.2023 an das Jugendamt des Landkreises Erding, Ansprechpartnerinnen Frau Brandl, Tel.: 08122/58-1452 oder Frau Paul, Tel.: 08122/58-1071, E-Mail: jugenschoeffenwahl@lra-ed.de oder bis zum 09.02.2023 an ihre zuständige Gemeinde (Kontaktdaten siehe Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen).

Das Bewerbungsformular kann auf unser Homepage heruntergeladen werden  Bewerbungsformular-Jugendschöffe und Bewerbungsformular_Schöffe oder unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ .