Information zum Hebesatz des Marktes Wartenberg

  • 13 Juli 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Haushaltssatzung des Marktes Wartenberg für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates Wartenberg am 13.06.2023 beschlossen. Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Lt. § 4 der Haushaltssatzung werden die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v. H.
b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v. H.

2. Gewerbesteuer 450 v. H.

Die geänderten Steuerbescheide wurden Ihnen Ende Juni postalisch zugestellt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. am 07.07.2023 durch
Christian Pröbst, Erster Bürgermeister – Markt Wartenberg