Für die Bundestagswahl 2021 gibt es gemäß § 3 Abs. 3 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine Zugangsbeschränkungen.
Für alle Gebäude, in denen sich die Wahllokale der Gemeinden befinden, gilt ein einheitliches Hygienekonzept. Dieses hängt am jeweiligen Eingang des Gebäudes aus. Die wesentlichen Punkte des Hygienekonzepts haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- gesteuerte Zu- und Ausgänge der Wähler*innen (getrennte Ein- und Ausgänge)
- Hinweisschilder am und im Gebäude
- Lenkung der Besucherströme (Einbahnstraßensystem)
- Vermeidung von Warteschlangen (Personenbegrenzungen)
- kurze Verweildauer bei Wahlhandlung
Im Gebäude:
- Tragen eines Mund- und Nasenschutzes
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m
- Desinfektionsmittel wird ausreichend bereitgestellt
- trennende Schutzeinrichtungen sind vorhanden
- bei Bedarf: Zurverfügungstellung von Mund-Nase-Bedeckung/ FFP2-Masken und Einmalhandschuhen
- regelmäßiges Lüften der Räume
- Reinigung der Türklinken und sanitären Einrichtungen