Großhäckslers des Landkreises Erding Markt Wartenberg

  • 18 September 2017

Der Großhäcksler kommt am Montag, den 30. Oktober 2017 und  Freitag, den 10.November 2017 nach Wartenberg.
Wir bitten um Beachtung, dass Termine nur im Rahmen des beschränkten Kontingents vergeben werden können.

Anmeldungen werden unter der Telefonnummer 08762/7309-120 oder per Email an sandra.haensel@wartenberg.de entgegengenommen.
Eine zeitliche Ankündigung kann leider NICHT erfolgen.

 

MERKBLATT DES LANDKREISES ERDING FÜR DEN EINSATZ DES GROßHÄCKSLERS

Als weitgreifende Maßnahme der Abfallvermeidung bietet der Landkreis Erding die Zerkleinerung von holzigen Gartenabfällen durch den Häckselservice an. Um einen reibungslosen Einsatz des Landkreishäckslers zu gewährleisten, gibt das Landratsamt Erding hierzu einige wichtige Informationen.

 

Grundsätzliches:

  • Grundsätzlich wird die Dienstleistung nur für private Hausgärten erbracht, die eine Veranlagung mit Hausmülltonnen besitzen und die sich für den Häckseldienst angemeldet sind. Für Forsthölzer kann die Leistung nicht in Anspruch genommen werden!
  • Jeder Hausgarten wird nur einmal je Häckselaktion angefahren – auch dann, wenn die maximale Häckseldauer nicht ausgeschöpft ist.
  • Die maximale Häckseldauer beträgt pro Einsatzort 10 Minuten.
  • Kosten für einen länger dauernden Einsatz werden direkt zwischen Leistungsempfänger und Häckselunternehmer abgerechnet.
  • Die erfolgte Dienstleistung ist vom Leistungsempfänger oder dessen Beauftragten mit Datum und Unterschrift zu quittieren.
  • Eine Anmeldung von Vereinen (Sport-, Fischerei- und sonstige Vereine) ist grundsätzlich nur in Absprache mit dem Fachbereich Abfallwirtschaft im Landkreis Erding möglich.

 

Der Häckseldienst des Landkreises Erding ist eine kostenintensive Leistung, die aus dem Abfallgebührenhaushalt bezahlt wird. Um eine zügige und damit kostensparende Abwicklung zu gewährleisten sind die folgenden Voraussetzungen zu schaffen:

  • Der Häckslereinsatz erfolgt nur für angemeldete Grundstücke. Die Leistung wird nicht für Grundstücke erbracht, die erst am Häckseltag vom Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten genannt werden.
  • Die Zufahrt zum Einsatzort sollte entsprechend dimensioniert sein. Die Mindestzufahrtsbreite beim Großhäcksler 4,0 m. Kurven müssen 5,0 m breit sein.
  • Das Häckselgut soll nicht flächig verstreut, sondern zu Haufwerken so aufgeschichtet sein, dass die Hölzer ohne großen Aufwand entnommen werden können. Die Hölzer gelten als nicht häckselbar, wenn sie mit Lastwagen oder Anhängern abgekippt oder mit Frontladern zusammengeschoben werden. Faustzahl für die Höhe des Haufwerkes: 1,0 m.
  • Es dürfen keine Wurzelstöcke zum Häckseln bereitgelegt werden.
  • Bäume sind entsprechend auszuasten.
  • Um den Häcksler nicht zu schädigen, ist darauf zu achten, dass sich keine Fremdstoffe in den Haufwerken befinden. Besonderes Augenmerk gilt hierbei Metallen und Steinen.
  • Es ist nur verhältnismäßig frisches zeitnah angefallenes holziges Material bereitzulegen. Krautiges oder Komposthaufen bzw. Grasschnitt, Laub, Schilf, Topf- und Gemüsepflanzen sind ungeeignet.
  • Die Haufwerke können nicht gehäckselt werden, wenn sie unter Spannungs-, Telefonleitungen oder unter Bäumen bereitgestellt werden.

Liegen die genannten Bedingungen bei Eintreffen des Häckseldienstes nicht vor, oder ist das Häckselgut nicht pünktlich bereitgelegt, kann die Leistung nicht erbracht werden. Es besteht hierbei kein Anspruch auf Nachleistung. Dafür bitten wir um Verständnis.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft im Landratsamt Erding unter den Telefonnummern 08122/58-1152 oder -1151 gerne zur Verfügung.

 

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