Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren „Kleinfeld West“

  • 17 November 2017

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren „Kleinfeld West“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017 die Änderung des o.g. Bauleitplans beschlossen und ebenfalls in der Sitzung vom 20.09.2017 den Entwurf des Architekturbüros Pezold gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Osten durch die Pfarrer-Rotter-Straße, im Süden durch die Thenner Straße und im Westen durch den „Mittleren Feldweg“ begrenzt und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Kleinfeld West

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung liegen daher vom 27.11.2017 bis einschließlich 29.12.2017 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Entwurf kann per E-Mail angefordert werden.

Der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, vgl. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 16.11.2017

gez.
Manfred Ranft
Erster Bürgermeister

>> Bebauungsplan Kleinfeld West – Planfassung

>> Bebauungsplan Kleinfeld West – Begründung