Öffentliche Bekanntmachung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Heizwerk West“ nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Wartenberg hat zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.01.2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Heizwerk West“ gefasst.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Wärmeerzeugung und Wärmespeicherung für die geplante öffentliche Nahwärmeversorgung im westlichen Ortsbereich von Wartenberg geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bereich westlich der Zustorfer Straße und nordwestlich der Strogenhalle (nördlich des Schulareals). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgendem Lageplan ersichtlich.
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 04.03.2024 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 04.03.2024 liegen vom 18.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind auch im Internet unter www.wartenberg.de veröffentlicht und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Wartenberg
Wartenberg, 08.03.2024
gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister
BPL Heizwerk West Begründung 2024-03-04>>