Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hinterholzhausen“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • 25 Mai 2023

Öffentliche Bekanntmachung;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  und
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hinterholzhausen“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. In der Sitzung am 09.05.2023 wurde die Planfassung vom 28.02.2023 gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt östlich an Hinterholzhausen an:

 

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 28.02.2023 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 28.02.2023 liegen vom 25.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während dieser Zeit in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind auch im Internet unter www.langenpreising.de veröffentlicht.

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 15.05.2023

gez.
Josef Straßer
Erster Bürgermeister

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