Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rosenweg“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • 18 März 2024

Öffentliche Bekanntmachung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rosenweg“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Berglern hat zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.01.2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Rosenweg“ gefasst.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am südwestlichen Ortsrand von Berglern im Bereich westlich des Rosenweges. Der Geltungsbereich ist im nachfolgendem Lageplan ersichtlich.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 21.12.2023 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 21.12.2023 liegen vom 18.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind auch im Internet unter www.berglern.de veröffentlicht und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Gemeinde Berglern
Wartenberg, 08.03.2024

gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister

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