Öffentliche Bekanntmachung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Talstraße in Zustorf und Bereich Deutlmooser Straße Sportgelände) nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.10.2023 einen Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst.
Mit dem Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich der Talstraße und die Nachnutzung des Interims-Schulgebäudes an der Deutlmooser Straße vorbereitet werden.
Der Geltungsbereich der 20. Flächennutzungsplanänderung ist in nachfolgenden Lageplänen ersichtlich.
Bereich Talstraße in Zustorf:
Bereich Deutlmooser Straße am Sportgelände:
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 06.09.2023 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 21.11.2023 liegen vom 08.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind auch im Internet unter www.langenpreising.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 23.11.2023
gez.
Josef Straßer
Erster Bürgermeister
Datenschutz-Informationspflichten >>
20. Änderung FNP Langenpreising Begründung 2023-11-21>>
20. Änderung FNP Langenpreising Plan 2023-09-06>>