Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Sattlerweg“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • 09 August 2023

Öffentliche Bekanntmachung;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  und
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Sattlerweg“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.12.2022 und 27.07.2023 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sattlerweg“ gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt östlich der Erdinger Straße. Nördlich grenzt das Wohngebiet „Am Mitterfeld“ an. Die Erschließung erfolgt über den Sattlerweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zudem aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Vorentwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 27.07.2023 sowie der Vorentwurf der Begründung in der Fassung vom 27.02.2023 liegen vom 14.08.2023 bis einschließlich 01.09.2023 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind auch im Internet unter www.berglern.de veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Berglern
Wartenberg, 01.08.2023

gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister

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