Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sattlerweg“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.07.2024 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Planentwurf und die Begründung tragen das Datum 25.07.2024.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt östlich der Erdinger Straße. Nördlich grenzt das Wohngebiet „Am Mitterfeld“ an. Die Erschließung erfolgt über den Sattlerweg. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 25.07.2024 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 25.07.2024 werden vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), können aber bei Bedarf auch in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.berglern.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Bebauungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen verfügbar und werden mitveröffentlicht:
Schutzgut | Art der Information |
Mensch | Beeinträchtigung von Gesundheit durch Lärm, Geruch, Staub und Erschütterungen |
Tiere/ Pflanzen | Artenschutzrechtliche Begehung, Vorkommen planungsrelevanter Tierarten |
Boden | Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, Ausschluss von Altlastenverdachtsflächen |
Kultur- und Sachgüter | Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern |
Wasser | Informationen zu hydrogeologischen Verhältnissen; Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser, Niederschlagswasserentsorgung |
Klima | Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen |
Landschaft | Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Ortsrandeingrünung |
Fläche | Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr |
Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Berglern
Wartenberg, 29.07.2024
gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister
Datenschutz-Informationspflichten
Bebauungsplan Sattlerweg
Begründung
Umweltbericht
umweltbezogene Informationen:
Stellungnahme Luftamt Südbayern
Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Stellungnahme Flughafen München GmbH
Stellungnahme LRA Bodenschutz und Wasserrecht
Stellungnahme Bayerischer Bauernverband
Stellungnahme LRA Naturschutzbehörde
Stellungnahme LRA Immissionsschutzbehörde
Stellungnahme Abwasserzweckverband Erdinger Moos
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt München