Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Bründlhof“, 17. Änderung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.01.2025 den Entwurf zur 17. Änderung des Bebauungsplanes „ Am Bründlhof“ gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Änderungsbereich liegt nördlich der Straße „Am Spatzenberg“ und betrifft die bisher unbebauten Parzellen auf dem Grundstück FlNr. 961/11. Der Änderungsbereich grenzt westlich an das Grundstück Am Spatzenberg 1 an und liegt nördlich gegenüberliegend der Grundstücke Am Spatzenberg 2 und 6.
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 07.01.2025 und die Begründung werden vom 03.02.2025 bis einschließlich 03.03.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen sind unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.
Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Wartenberg
Wartenberg, 28.01.2025
gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister
BPL Bründlhof ä17 Differenzplan 2025-01-07
BPL Bründlhof ä17 Plan 2025-01-07
BPL Bründlhof ä17 Begründung 2025-01-23