Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Süd III“ nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.09.2024 den Änderungsbeschluss gefasst und in der Sitzung vom 19.11.2024 den Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Süd III“ gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Südosten von Wartenberg im Bereich der Eichenstraße/Birkenstraße/Fichtenstraße/Am Wäldchen. Der Geltungsbereich ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung werden vom 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen sind unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.
Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Wartenberg
Wartenberg, 20.11.2024
gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister
BPL Süd III ä 8 Begründung 2024-10-25
BPL Süd III ä8 Differenzplan 2024-10-17
BPL Süd III ä8 Plan 2024-10-17
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